Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop
II. Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen
III. Allgemeine Mietbedingungen
IV. Allgemeine Servicebedingungen
V. Allgemeine Schulungsbedingungen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit STS Service & Rent GmbH.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.
Wir nehmen Ihr Angebot innerhalb von zwei Tagen an, indem
- wir eine Annahmeerklärung in separater E-Mail abgeben oder
- wir die Ware ausliefern lassen oder
- gegebenenfalls die Zahlungstransaktion durch unseren Dienstleister oder den ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Durchführungszeitpunkt der Zahlungstransaktion richtet sich nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart (s. unter „Bezahlung“).
Die für Sie relevante Alternative richtet sich danach, welches der aufgezählten Ereignisse als erstes eintritt.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
4. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen. Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.
Wir liefern nicht an Packstationen.
5. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
PayPal, PayPal Express
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
Rechnung
Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Ware per Überweisung auf unser Bankkonto fällig. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
6. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8. Transportschäden
Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
9. Gewährleistung und Garantien
Geltung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
- im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Beschränkungen gegenüber Verbrauchern
Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Beschränkungen gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Regelungen gegenüber Kaufleuten
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
Garantien und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
Kundendienst: 49 4105 / 59 888 63
10. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
12. Schlussbestimmungen
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
AGB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit FÖHLISCH Rechtsanwälte.
Widerrufsbelehrung für Ware
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (STS Service & Rent GmbH, Mausegatt 26 47228 Duisburg Deutschland, info@sts-sr.de, Telefon: +49 (0) 20 654 2348-70 ,mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese >95 EUR/Palette EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An STS Service & Rent GmbH, Mausegatt 26, 47228 Duisburg, Deutschland , info@sts-sr.de – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum |
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (STS Service & Rent GmbH, Mausegatt 26, 47228 Duisburg, Deutschland , Deutschland, info@sts-sr.de, Telefon: 04105 59888-0,) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://sts-sr.de/Informationen/Widerrufsformular/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An STS Service & Rent GmbH, Mausegatt 26, 47228 Duisburg, Deutschland , info@sts-sr.de – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum |
II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich und Formerfordernis
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVL“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der STS Service & Rent GmbH, Mausegatt 26, 47228 Duisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32494, (nachfolgend auch „wir“) mit Kunden, sofern diese Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind (nachfolgend: „Besteller“).
1.2 Unsere AVL gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Produkte“), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob wir die Produkte bei Zulieferern einkaufen oder selbst herstellen (§§ 433, 650 BGB).
1.3 Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gelten die AVL in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Bestellers gültigen und dem Besteller in Textform mitgeteilten bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.4 Zusätzlich zu diesen AVL gelten innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereiches unsere AGB Online-Shop, unsere Allgemeinen Mietbedingungen, unsere Allgemeinen Servicebedingungen und unsere Schulungsbedingungen. Sämtliche Geschäftsbedingungen sind abrufbar unter www.sts-sr.de/agb .
1.5 Unsere AVL gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder eine Zahlung vorbehaltlos annehmen.
1.6 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor unseren AVL (vgl. § 305b BGB). Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Handelsklauseln sind im Zweifel gemäß den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
1.7 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Bestellers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
1.8 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVL nicht unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2.2 Die Bestellung der Produkte durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme dieser Angebote kann durch uns entweder ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent (z.B. durch Auslieferung der Produkte an den Besteller) erklärt werden.
3. Lieferfrist und Lieferverzug
3.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt (siehe Ziff. 13) oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind und weder uns noch unseren Zulieferer ein zurechenbares Verschulden trifft.
3.3 Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich.
3.4 Die Rechte des Bestellers gemäß Ziff. 8 dieser AVL und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
4. Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug
4.1 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind.
4.2 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager Seevetal, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist (Incoterms® 2020: EXW).
4.4 Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere einer Transportversicherung, ist Sache des Bestellers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers versichern wir die Produkte gegen Transportschäden.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht auf den Besteller über, wenn wir die Produkte abholbereit zur Verfügung gestellt haben. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte sowie die Verzögerungsgefahr erst mit Auslieferung der Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug mit der Annahme ist.
4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
5. Preise und Nebenkosten
5.1 Sofern im Einzelfall nichts Anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den jeweils gültigen Preislisten angegebenen Preise ab Erfüllungsort (Incoterms® 2020: EXW), zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
5.2 Beim Versendungskauf Ziff. 4.3) trägt der Besteller die Transportkosten ab Erfüllungsort und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung.
5.3 Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller. Sofern Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind, berechnen wir diese zum Selbstkostenpreis. Verpackungen nehmen wir nicht zurück; diese werden Eigentum des Bestellers.
6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung und Rücktritt bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers
6.1 Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Produkte. Für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto ausschlaggebend. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
6.2 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Zudem steht uns im Verzugsfall die Geltendmachung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,- nach Maßgabe des § 288 Abs. 5 BGB zu. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
6.3 Im Übrigen bleiben uns zustehende gesetzliche Ansprüche aufgrund Zahlungsverzugs, insbesondere die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, unberührt.
6.4 Vereinbarte Skontozahlungen setzen voraus, dass alle früheren fälligen Rechnungen ausgeglichen sind.
6.5 Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Produkte bleiben die Gegenrechte des Bestellers, insbesondere einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten, unberührt.
6.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag nach Maßgabe des § 321 BGB berechtigt. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
7.4 Der Besteller ist bis auf Widerruf gemäß Ziff. 7.4.3 befugt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
7.4.2 Die bei einem Weiterverkauf der Produkte oder der Erzeugnisse entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Ziff. 7.4.1 zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziff. 7.2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
7.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziff. 7.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu widerrufen.
7.4.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8.1 Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts Anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Bestellers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.
8.2 Grundlage unserer Mängelhaftung sind die Eigenschaften und Merkmale sowie der Verwendungszweck der Produkte gemäß der von uns abgegebenen Produktbeschreibung, die Gegenstand unseres Vertrags mit dem Besteller ist. Sofern im Einzelfall nichts Anderes vereinbart ist, sind sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen oder Preislisten, die mit den Produkten oder mit unseren Angeboten in Zusammenhang stehen, weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit oder Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen gegenüber der Produktbeschreibung bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Produkte, die den vereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
8.5 Nehmen wir ausnahmsweise mangelfreie Produkte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, können wir Wiedereinlagerungsentgelte wie folgt geltend machen:
8.5.1 für volle Verpackungseinheiten verkaufsfertiger Ware: 10 % des Nettowarenwertes, mindestens EUR 20,00
8.5.2 für Anbruchmengen verkaufsfertiger Ware: 20 % des Nettowarenwertes, mindestens EUR 30,00
8.5.3 für nicht verkaufsfertige Ware: 50 % des Nettowarenwertes zuzüglich der angemessenen Kosten für die Wiederherstellung der Verkaufsfertigkeit. Sofern sich die Produkte bereits zu Prüfungszwecken bei uns befinden hat der Besteller die Möglichkeit, nach Maßgabe des Ziff. 8.4 die Rücklieferung zu verlangen.
8.6 Ist unser Produkt mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Besteller unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Ferner sind wir berechtigt, unseren Anspruch auf Lieferantenregress gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) an Erfüllungs statt gemäß § 364 Abs. 1 BGB und unter Vereinbarung einer Haftminderung im größtmöglichen Umfang an den Besteller abzutreten.
8.7 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.8 Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Besteller jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, soweit wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Bestellers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt.
8.9 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AVL, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt; andernfalls gilt Ziff. 8.4.
8.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.11 Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziff. 10 und Ziff. 11 dieser AVL und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9. Produktinformation, Weiterverarbeitung der Produkte und Rückrufaktionen
9.1 Wir informieren den Besteller im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflichten über unsere Produkte. Darüber hinaus erhält der Besteller auf Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertriebenen Produkte. Insbesondere informieren wir den Besteller auf Anfrage umfassend über die Eignung und den Verwendungszweck unserer Produkte.
9.2 Unsere Produkte sind grundsätzlich nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) bestimmt. Wenn der Besteller diese Produkte selbst oder über den Einzelhandel an Endverbraucher vertreiben möchte, muss er sich vorab bei uns informieren, ob die Produkte für Endverbraucher uneingeschränkt verwendbar sind. Sofern unsere Produkte in Einzelfällen ausdrücklich für den Freizeitbereich (Endverbraucher) bestimmt sind, sind sie auch nur für diesen Bereich geeignet.
9.3 Eine Weiterverarbeitung unserer Produkte ist nur im Rahmen deren Eignung und unter Berücksichtigung deren Verwendungszwecks zulässig. Dies gilt insbesondere für Körperschutz- und Arbeitsschutzprodukte, die bestimmten Normen, Zertifizierungen oder anderen technischen Spezifikationen entsprechen, die auch bei einer Weiterverarbeitung der Produkte gelten. Bei Zweifeln ist der Besteller verpflichtet, sich bei uns zu informieren, ob die beabsichtigte Weiterverarbeitung zulässig ist. Andernfalls haften wir nicht dafür, dass unsere Produkte durch eine Weiterverarbeitung einer bestimmten Norm, Zertifizierung, anderen technischen Spezifikation oder auf andere Weise der vereinbarten Beschaffenheit nicht mehr entsprechen. Zu Klarstellungszwecken weisen wir ferner darauf hin, dass der Besteller mit sämtlichen Mängelrechten ausgeschlossen ist, wenn er trotz eines Mangels, für den ihn eine Rügepflicht nach Ziff. 8.3 dieser AVL trifft, eine Weiterverarbeitung der Produkte beginnt oder fortsetzt. Insofern haften wir insbesondere nicht für nutzlos aufgewendete Weiterverarbeitungskosten des Bestellers. Die gesetzlichen Vorschriften zum Mitverschulden bleiben unberührt.
9.4 Bei Rückrufaktionen aus Gründen der Produktsicherheit unterstützt uns der Besteller in angemessenem und zumutbarem Umfang.
10.1 Soweit sich aus diesen AVL einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts Anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
10.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
10.2.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3 Die sich aus Ziff. 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen wurde und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
11.2 Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Produkte beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Bestellers gemäß Ziff. 10.2 Satz 1 und Ziff. 10.2.1 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Werbung und Urheberrechte
12.1 Für den Fall, dass der Besteller unsere Produkte weitervertreibt, verpflichtet er sich, nur in angemessener Form Werbung für die Produkte zu betreiben. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung unter Umständen Gewährleistungsansprüche Dritter gegen uns auslösen kann. Der Besteller verpflichtet sich hiermit, uns von den Folgen einer solchen Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht; dies gilt nicht, wenn er der Besteller den haftungsauslösenden Umstand nicht zu vertreten hat.
12.2 Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht, sofern für die Werbung von uns gestellte Bilder oder Texte mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung eingesetzt werden.
12.3 Uns steht das Urheber- oder Nutzungsrecht an unseren zur Verfügung gestellten Werbematerialien wie auch an unserem Katalog oder an Teilen davon (insbesondere Abbildungen) zu. Der Besteller ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung zur Nutzung dieser Quellen berechtigt, ohne dass ihm darüber hinausgehende eigenständige Rechte an diesen zustehen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich. Sofern der Widerruf nicht auf einer Pflichtverletzung des Bestellers beruht, wirkt der Widerruf nur für die Zukunft.
13.2 Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, dass sie die Voraussetzungen unter Ziff. 13.1 lit. (a) und lit. (b) erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
13.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die COVID-19-Pandemie höhere Gewalt darstellen kann, auch soweit diese bei Vertragsschluss bereits bekannt war.
13.4 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder kausalen Schadensersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen kausaler Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung der geltend gemachten höheren Gewalt vorübergehend, so gelten die vorstehend dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Der Vertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, wenn die Dauer des Hindernisses 30 Tage überschreitet.
14. Datenschutz
Die Parteien werden sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einhalten.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Abtretungsverbot, salvatorische Klausel
15.1 Sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Winsen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis; wir sind jedoch berechtigt, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers einzuleiten. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts und des deutschen Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
15.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
15.4 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.
15.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AVL unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder der Vertrag oder die AVL eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Regelungen dieser Ziff. 15.5 beinhalten keine bloße Beweislastumkehr, sondern schließen die Anwendung des § 139 BGB aus. Im Fall einer Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Ziel dieses Vertrages und dieser AVL am nächsten kommt.
Stand: Mai 2024
III. Allgemeine Mietbedingungen
16. Allgemeines / Geltungsbereich
16.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen (nachfolgend: „AMB“) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Mietverhältnisse zwischen der STS Service & Rent GmbH, Mausegatt 26, 47228 Duisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32494, (nachfolgend „Vermieterin“) und dem Kunden, sofern dieser Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist (nachfolgend: „Mieter“).
16.2 Diese AMB gelten insbesondere für Mietverhältnisse über bewegliche Sachen (nachfolgend: „Mietgegenstand“).
16.3 Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gelten die AMB in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Anfrage des Mieters gültigen und dem Mieter in Textform mitgeteilten bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Mietverträge, ohne dass die Vermieterin in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
16.4 Zusätzlich zu diesen AMB gelten innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereiches die AGB Online-Shop, die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die Allgemeinen Servicebedingungen und die Schulungsbedingungen. Sämtliche Geschäftsbedingungen sind abrufbar unter www.sts-sr.de/agb .
16.5 Die AMB der Vermieterin gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Vermieterin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Vermieterin in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters eine Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt oder eine Zahlung vorbehaltlos annimmt.
16.6 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AMB (vgl. § 305b BGB). Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Vermieterin maßgebend.
16.7 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mieters in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
16.8 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AMB nicht unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.
17. Vertragsabschluss
17.1 Angebote der Vermieterin sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Vermieterin dem Mieter Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sie sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
17.2 Die Anfrage durch den Mieter gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme dieser Angebote kann durch die Vermieterin entweder ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent (z.B. durch Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter) erklärt werden.
18. Pflichten der Vermieterin
18.1 Die Vermieterin überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
18.2 Die Vermieterin verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den vereinbarten Mietzeitraum zu überlassen.
19. Pflichten des Mieters
19.1 Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin die vereinbarte Miete zu entrichten (vgl. Ziff. 11).
19.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand schonend und fachgerecht zu behandeln sowie alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln einzuhalten. Des Weiteren ist er verpflichtet, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, insbesondere die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die Straßenverkehrsvorschriften, insbesondere auch die Ladungs- und Transportsicherheit des Mietgegenstandes, sorgfältig zu beachten.
19.3 Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin unverzüglich auf Anfrage den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes mitzuteilen und auch jeden beabsichtigten Standortwechsel unverzüglich anzuzeigen.
19.4 Der Mieter ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Mietgegenstand vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen.
19.5 Bei Überlassung des Mietgegenstandes sind vorhandene Mängel unverzüglich nach Entdeckung durch den Mieter schriftlich anzuzeigen. Liegen bei der Überlassung erkennbare Mängel vor, welche den bestimmungsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigen, können diese nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Untersuchung schriftlich gegenüber der Vermieterin angezeigt wurden.
20. Überlassung an Dritte, Abtretungsverbot
20.1 Jegliche Weiterüberlassung des Mietgegenstands, insbesondere die Untervermietung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
20.2 Bei unberechtigter Verweigerung der Einwilligung der Vermieterin zur Untervermietung ist das gesetzliche Kündigungsrecht des Mieters nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen; dem Mieter steht jedoch ein Schadensersatzanspruch zu, soweit die Vermieterin schuldhaft gehandelt hat.
20.3 Die Vermieterin darf die Einwilligung von Bedingungen abhängig machen. Insbesondere darf sie verlangen, dass ihr der die Miete übersteigende Untermietzins als zusätzliche Miete gezahlt wird.
20.4 Bei unberechtigter Untervermietung oder bei schuldhafter vertragswidriger Nutzung des Mietgegenstands durch den Untermieter kann die Vermieterin die Zustimmung zur Untermiete mit sofortiger Wirkung widerrufen und verlangen, dass der Mieter unverzüglich das Untermietverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt. Geschieht dies nach einer entsprechenden Aufforderung der Vermieterin nicht oder überlässt der Mieter unberechtigterweise den Mietgegenstand einem Untermieter oder sonstigem Dritten, so kann die Vermieterin den Vertrag fristlos kündigen; der Mieter bevollmächtigt die Vermieterin hiermit, in diesem Falle auch das Untermietverhältnis zu kündigen. Schadensersatzansprüche der Vermieterin bleiben unberührt.
20.5 In jedem Fall der Untervermietung tritt der Mieter hiermit seine sämtlichen Forderungen gegen den Untermieter, insbesondere auf Zahlung der Untermiete, bis zur Höhe der der Vermieterin nach diesem Vertrag zustehenden Ansprüche an die Vermieterin sicherungshalber ab. Die Vermieterin nimmt die Abtretung hiermit an. Der Mieter wird den Untermieter nach Abschluss des Untermietvertrags von der Forderungsabtretung unterrichten und Einwendungen nach § 404 BGB ausschließen.
20.6 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf im Übrigen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.
21. Minderung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Mieter kann gegenüber den Forderungen der Vermieterin aus dem Vertrag mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Weitere Voraussetzung ist, dass er zum Zeitpunkt der Geltendmachung dieser Rechte nicht mit Zahlungen aus dem Mietverhältnis im Rückstand ist. Das Recht des Mieters, überzahlte Miete einzuklagen, bleibt davon unberührt. In jedem Fall muss der Mieter die Vermieterin wenigstens eine Woche vor Fälligkeit der Mietforderung, gegen welche aufgerechnet bzw. zurückbehalten werden soll, schriftlich benachrichtigen.
22. Gewährleistung und Haftung der Vermieterin, Untergang des Mietgegenstands
22.1 Die Haftung der Vermieterin ist auf ihre vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Hierunter fallen insbesondere die Pflichten zur Überlassung des Mietgegenstands zum vertragsgemäßen Gebrauch und Gewährung des Zugangs zum Mietgegenstand.
22.2 Im Übrigen ist die Haftung der Vermieterin auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung der Vermieterin bei anfänglichen Mängeln ist ausgeschlossen; die Vermieterin haftet auch insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
22.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Vermieterin auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
22.4 Die Vermieterin haftet in dem Umfang, wie ihr Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.
22.5 Alle Einschränkungen der Haftung gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geht.
22.7 Die Vermieterin ist berechtigt, dem Mieter statt der Wiederherstellung im Sinne von Ziff. 7.6 einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, soweit dies dem Mieter zumutbar ist.
23. Haftung des Mieters
23.1 Die Haftung des Mieters bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
23.2 Benutzt der Mieter den Mietgegenstand in Bereichen, in denen dieser mit Gefahrstoffen in Kontakt kommt, haftet er für alle Schäden und Folgeschäden, welche aufgrund eines Austritts von Gefahrstoffen aus dem Mietgegenstand entstehen, ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.
23.3 Der Mieter hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um einen etwaigen Austritt von Gefahrstoffen, welche von dem Mietgegenstand ausgehen könnten, zu verhindern. Gefahren für Mensch und Umwelt sind in jedem Fall auszuschließen.
23.4 Der Mieter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für den Mietgegenstand und haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten und Ordnungsvorschriften oder sonstige gesetzliche Bestimmungen. Der Mieter stellt die Vermieterin von korrespondierenden Ansprüchen frei, es sei denn, der Schaden beruht darauf, dass die Vermieterin einen vom Mieter ordnungs- und vertragsgemäß gemeldeten Mangel nicht behoben hat.
23.5 Des Weiteren haftet der Mieter unbeschränkt für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen er den Mietgegenstand überlässt, verursachen.
24. Rückgabe des Mietgegenstandes
24.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses gereinigt, entleert, staubdicht verpackt, und – soweit erforderlich – nach gefahrenstoffrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet, an die Vermieterin oder ein von der Vermieterin zum Zwecke der Abholung des Mietgegenstandes beauftragtes Transportunternehmen zurückzugegeben.
24.2 Die Annahme des Mietgegenstandes erfolgt unter Vorbehalt einer Überprüfung auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Vertragsgemäßheit.
24.3 Sollte der Mietgegenstand bei der Rückgabe nicht ordnungsgemäß gereinigt sein, ist die Vermieterin berechtigt, dem Mieter die anfallenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
24.4 Soweit bei der Rückgabe noch gebrauchte Filter in dem Gerät verbaut sind, werden dem Mieter die anfallenden Demontage- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
24.5 Beschädigte oder fehlende Teile werden auf Kosten des Mieters ersetzt und in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für sonstige notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen.
24.6 Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung der Vermieterin, so haftet der Mieter auch für den Schaden, den die Vermieterin dadurch erleidet, dass der Mietgegenstand nach Rückgabe durch den Mieter nicht erneut vermietet werden kann oder billiger vermietet werden muss (Mietausfallschaden). Wird bei Beendigung des Mietverhältnisses die Rückgabe des Mietgegenstandes verzögert, so haftet der Mieter der Vermieterin für alle Schäden aus der Verzögerung der Rückgabe, wobei der Mieter vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens mindestens die nach diesem Vertrag geschuldete Miete als Nutzungsentgelt schuldet.
25. Rücktransport des Mietgegenstandes / Rückgabe des Transportmaterials
25.1 Erfüllungsort für die Rückgabe des Mietgegenstandes ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, der Sitz der Vermieterin.
25.2 Der Rücktransport wird, soweit nichts Anderes vereinbart ist, vom Mieter organisiert und erfolgt auf dessen Kosten und Gefahr.
25.3 In Absprache mit der Vermieterin kann der Rücktransport des Mietgegenstandes auch durch die Vermieterin organisiert werden. Hierzu ist die Vermieterin berechtigt, auf Kosten des Mieters ein Transportunternehmen zu beauftragen.
25.4 Soweit die Vermieterin Transportmaterial für den Mietgegenstand mitliefert, verpflichtet sich der Mieter das Transportmaterial (bspw. Transportboxen) ordnungsgemäß zu lagern und auch beim Rücktransport wieder zu verwenden.
26. Mietzins / Rechnungsstellung
26.1 Die Höhe des Mietzinses wird bei Vertragsschluss vereinbart. Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum.
26.2 Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes. Der Mietzins berechnet sich nach Tagen. Die erste Mietwoche (7 Tage) ab Übergabe des Mietgegenstandes wird immer vollständig berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Überlassung des Mietgegenstandes. Ab dem achten Tag wird der Mietzins tagesgenau abgerechnet.
26.3 Die Vermieterin ist berechtigt, über den Mietzins wöchentlich abzurechnen. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen der Vermieterin grundsätzlich auch in elektronischer Form versandt werden können, soweit der Mieter eine Emailadresse bei der Vermieterin hinterlegt hat.
26.4 Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig.
26.5 Im Falle verspäteter Zahlung ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit bis zum Tage des Zahlungseingangs in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
26.6 Gibt der Mieter zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit den Mietgegenstand nicht an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung ein Entgelt (Nutzungsentschädigung) in der Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
27. Mietbeginn / Mietende/ Freimeldung / Fortsetzung der Mietzeit
27.1 Die Mietzeit beginnt mit der Abholung des Mietgegenstandes bei der Vermieterin oder, soweit eine Lieferung vereinbart wurde, mit dem Eintreffen des Mietgegenstandes am vereinbarten Lieferort.
27.2 Die Mietzeit endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder soweit kein Mietzeitraum vereinbart wurde, mit der Rücklieferung des Mietgegenstandes zu den üblichen Geschäftszeiten.
27.3 Der Mieter verpflichtet sich, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
27.4 Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus fort, gelten weiterhin diese AMB.
28. Meldungen bei Beschädigungen
28.1 Bei jeglicher Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich über alle Einzelheiten und Umstände, welche zur Beschädigung geführt haben, schriftlich aufzuklären.
28.2 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand- oder sonstigen Schaden hat der Mieter unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen.
29. Untersuchungsmöglichkeiten
Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen. Nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, ist die Vermieterin berechtigt, den Mietgegenstand selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.
30. Fristlose Kündigung / Rückholung
30.1 Die Vermieterin kann den Mietvertrag aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter (a) mit der Entrichtung der Miete in Verzug gerät; (b) ungeachtet einer Abmahnung der Vermieterin, einen vertragswidrigen Gebrauch des Mietgegenstandes fortsetzt, der die Rechte der Vermieterin nicht nur geringfügig verletzt (insbesondere, wenn der Mieter einem Dritten den Gebrauch des Mietgegenstandes unbefugt überlässt oder durch unangemessenen Gebrauch oder Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt den Mietgegenstand gefährdet); (c) in sonstiger Weise trotz Abmahnung seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt und die Rechte der Vermieterin nicht nur geringfügig verletzt.
30.2 Befindet sich der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Rechnungsbetrages länger als 14 Kalendertage nach entsprechender Mahnung in Verzug, so ist die Vermieterin berechtigt, den Mietgegenstand nach entsprechender Ankündigung und ohne Anrufung des Gerichts auf Kosten des Mieters, abzuholen und darüber zu verfügen. In diesem Falle hat der Mieter der Vermieterin den Zutritt zu dem Mietgegenstand sowie dessen Abtransport zu ermöglichen.
30.3 Soweit kein fester Mietzeitraum vereinbart wurde, gelten für ordentliche Kündigungen die gesetzlichen Bestimmungen.
30.4 § 580 BGB ist ausgeschlossen.
31. Kaution
Die Vermieterin ist berechtigt, vom Mieter jederzeit eine angemessene unverzinsliche Kaution als Sicherheit zu verlangen.
32. Datenschutz
Die Parteien werden sämtlichen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einhalten.
33. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
33.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Kollisionsrechts.
33.2 Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Winsen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis. Die Vermieterin ist jedoch berechtigt, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters einzuleiten. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
33.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AMB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder der Vertrag oder die AMB eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Regelungen dieser Ziff. 18.3 beinhalten keine bloße Beweislastumkehr, sondern schließen die Anwendung des § 139 BGB aus. Im Fall einer Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Ziel dieses Vertrages und dieser AMB am nächsten kommt.
Stand: Mai 2024
IV. Allgemeine Servicebedingungen
34. Allgemeines / Auftragserteilung / Formerfordernis
34.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Servicebedingungen (nachfolgend: „ASB“) gelten für alle von der STS Service & Rent GmbH, Mausegatt 26, 47228 Duisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32494, (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) im Auftrag des Kunden, sofern diese Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind, (nachfolgend „Auftraggeber“) durchgeführten Wartungs-, Prüf- und Reparaturarbeiten (Serviceauftrag) an Gerätschaften und Maschinen (nachfolgend „Auftragsgegenstand“) sowie für den Einbau von Ersatzteilen.
34.2 Diese ASB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Serviceaufträge des Auftraggebers.
34.3 Zusätzlich zu diesen ASB gelten innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereiches die AGB Online-Shop, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Allgemeinen Mietbedingungen und die Schulungsbedingungen der Auftragnehmerin. Sämtliche Geschäftsbedingungen sind abrufbar unter www.sts-sr.de/agb.
34.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und dazu Subunternehmer einzuschalten.
34.5 Es gelten ausschließlich diese ASB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eine Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt oder eine Zahlung vorbehaltlos annimmt.
34.6 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
34.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen ASB nicht unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.
35. Vertragsabschluss, Serviceauftrag
35.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Auftragnehmerin dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen die Auftraggeberin sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
35.2 Der Vertrag kommt durch Übersendung des Dokumentes „Serviceauftrag“ durch den Auftraggeber und Aufnahme der von dem Auftraggeber beauftragten Wartungs-, Prüf- oder Reparaturarbeiten durch die Auftragnehmerin zustande. Soweit sich aus dem Dokument „Serviceauftrag“ ergibt, dass Reparaturarbeiten durchgeführt werden sollen oder im Rahmen der Wartung Ersatzteile verbaut werden müssen, übersendet die Auftragnehmerin einen Kostenvoranschlag an den Auftraggeber. Dieser Kostenvoranschlag stellt dann ein freibleibendes Angebot der Auftragnehmerin dar.
36.1 Neben der Beauftragung allgemeiner Wartungs-, Prüf- und Reparaturarbeiten an Auftragsgegenständen sowie dem Einbau von Ersatzteilen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach Maßgabe dieser ASB einen gesonderten Wartungsvertrag (nachfolgend: „Wartungsvertrag“) zu schließen.
36.2 Dieser Wartungsvertrag beinhaltet die Wartung des Auftragsgegenstandes (Sicht- und Funktionsprüfung), die elektrotechnische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 sowie die Reinigung des Auftragsgegenstandes im Schwarzbereich. Nicht Bestandteile des Wartungsvertrages sind der Einbau von Ersatzteilen, durchzuführende Reparaturen, Filterentsorgungen sowie Liefer- und Transportkosten.
36.3 Umfang und Kosten der durchzuführenden Arbeiten sind den Hinweisen („Wichtige Hinweise“ und „Kostenhinweise“) im aktuellen Dokument „Serviceauftrag“ zu entnehmen.
36.4 Der Wartungsvertrag berechtigt den Auftraggeber, die oben aufgeführten und definierten Leistungen (Wartung, Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, Reinigung) einmal jährlich in Anspruch zu nehmen. Die Auftragnehmerin teilt dem Auftraggeber gemäß § 315 BGB mit, zu welchem Zeitpunkt die erste Inanspruchnahme der Leistungen möglich ist. Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
36.5 In einem Vertragsjahr nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen.
37. Preise / Kostenvoranschlag / Rücksendung
37.1 Die Preise der beauftragten Arbeiten ergeben sich aus dem Dokument „Serviceauftrag“ in seiner jeweils aktuellen Fassung sowie aus dem Kostenvoranschlag.
37.2 Soweit der Auftraggeber nach Erhalt des Kostenvoranschlages keine Freigabe erteilt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die zuvor angefallen Reinigungs- und Prüfarbeiten (Fehlersuche) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Kosten ergeben sich aus dem Dokument „Serviceauftrag“.
37.3 Erhält der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und erteilt er innerhalb von 14 Tagen keine Freigabe, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Auftragsgegenstand kostenpflichtig an den Auftraggeber zurückzusenden.
37.4 Die Auftragnehmerin kann den Beginn der Tätigkeit von der Zahlung einer angemessenen Anzahlung abhängig machen.
38. Abnahme / Annahmeverzug / Versendung
38.1 Die Abnahme der beauftragten Arbeiten erfolgt durch den Auftraggeber im Betrieb der Auftragnehmerin, soweit nichts Anderes vereinbart ist.
38.2 In Absprache mit der Auftragnehmerin kann der Auftragsgegenstand auch an einen anderen Bestimmungsort versandt oder von einem anderen Ort abgeholt werden.
38.3 Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.
38.4 Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
38.5 Der Auftraggeber kommt insbesondere in Annahmeverzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Überlassung der Rechnung abzuholen.
38.6 Befindet sich der Auftraggeber mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, kann die Auftragnehmerin die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
38.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes geht spätestens mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Bei einer Versendung gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes sowie die Verzugsgefahr bereits mit Auslieferung des Auftragsgegenstandes an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Soweit allerdings eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
39. Unterauftragnehmer
39.1 Die Auftragnehmerin ist bei der Wahl der Personen frei, die sie zur Leistungserbringung einsetzt. Die Auftragnehmerin trägt dafür Sorge, dass die von ihr eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit sie dem Auftraggeber Personen namentlich benannt hat, die sie zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.
39.2 Die von der Auftragnehmerin zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere, soweit von der Auftragnehmerin eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.
39.3 Die Auftragnehmerin kann ihre Leistungen auch durch Unterauftragnehmer erbringen. Sie wird die Vereinbarungen mit den Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser ASB stehen.
40. Leistungsänderungen
40.1 Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
40.2 Die Auftragnehmerin wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
40.3 Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, kann die Auftragnehmerin nicht geltend machen.
40.4 Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer mindestens in Textform erfolgenden Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
41. Zahlungsbedingungen
41.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Abnahme des Auftragsgegenstands. Für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Auftragnehmerin ausschlaggebend.
41.2 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Werklohn ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Zudem steht der Auftragnehmerin im Verzugsfall die Geltendmachung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,- nach Maßgabe des § 288 Abs. 5 BGB zu. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der Auftragnehmerin auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
41.3 Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Rechnungen der Auftragnehmerin grundsätzlich auch in elektronischer Form versandt werden können, soweit der Auftraggeber eine Emailadresse bei der Auftragnehmerin hinterlegt hat.
42. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrechte
Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt ist. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln des Auftragsgegenstands bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers insbesondere einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Werklohns zurückzubehalten, unberührt.
43. Mängelansprüche
43.1 Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu, soweit in diesen ASB nichts Abweichendes geregelt ist (vgl. insb. Ziff. 14).
43.2 Mängel der Werkarbeiten sind der Auftragnehmerin unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen und müssen genau bezeichnet werden. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Mängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
44. Verjährung
44.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln der beauftragten Arbeiten beträgt ein Jahr ab Abnahme (bzw. Versendung) des Auftragsgegenstandes.
44.2 Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes sowie § 634a Abs. 3 BGB bleiben unberührt.
45. Eigentumsvorbehalt
Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen, welche nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, bis zur vollständigen Bezahlung vor.
46. Erweitertes Pfandrecht
46.1 Der Auftragnehmerin steht aufgrund ihrer Forderung aus diesem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen von Ersatzteilen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
46.2 § 647 BGB bleibt unberührt.
47. Haftungsbegrenzung der Auftragnehmerin
47.1 Soweit sich aus diesen ASB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts Anderes ergibt, haftet die Auftraggeberin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
47.2 Auf Schadensersatz haftet die Auftragnehmerin – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur
47.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
47.2.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
47.3 Die sich aus Ziff. 14.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Auftragnehmerin nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Auftragsgegenstandes übernommen wurde und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
47.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Auftragnehmerin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
48. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Übergabe des Auftragsgegenstandes
48.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesen ASB und dem jeweiligen Serviceauftrag geregelten Pflichten ergibt.
48.2 Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, den Auftragsgegenstand zum Zwecke der Auftragsdurchführung gereinigt, entleert, staubdicht verpackt und gegebenenfalls nach gefahrenstoffrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet, an die Auftragnehmerin zu übergeben. Werden die vorgenannten Maßnahmen nicht eingehalten, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Annahme zu verweigern. Sollte der Auftragsgegenstand bei der Übergabe an die Auftragnehmerin nicht gereinigt sein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber die angefallenen Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Die Kosten ergeben sich aus dem Dokument „Serviceauftrag“.
48.3 Sollten bei der Übergabe des Auftragsgegenstandes noch Filter im Auftragsgegenstand verbaut sein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Filter auszubauen und zu entsorgen. Die angefallenen Demontage- und Entsorgungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Kosten ergeben sich aus dem Dokument „Serviceauftrag“.
48.4 Der Aufraggeber hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um einen etwaigen Austritt von Gefahrstoffen, welche von dem Auftragsgegenstand ausgehen könnten, zu verhindern. Gefahren für Mensch und Umwelt sind in jedem Fall auszuschließen.
49. Datenschutz
Die Parteien werden sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einhalten.
50. Rechtswahl, Gerichtsstand, Abtretungsverbot, salvatorische Klausel
50.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Kollisionsrechts.
50.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, der Sitz der Auftragnehmerin.
50.3 Soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Winsen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers einzuleiten. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
50.4 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.
50.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser ASB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder der Vertrag oder die ASB eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Regelungen dieser Ziff. 17.5 beinhalten keine bloße Beweislastumkehr, sondern schließen die Anwendung des § 139 BGB aus. Im Fall einer Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Ziel dieses Vertrages und dieser ASB am nächsten kommt.
Stand: Mai 2024
V. Allgemeine Schulungsbedingungen
51. Allgemeines, Geltungsbereich und Formerfordernis
51.1 Die vorliegenden Allgemeinen Schulungsbedingungen („Schulungsbedingungen“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der STS Service & Rent GmbH, Mausegatt 26, 47228 Duisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32494, (nachfolgend auch „wir“) mit Kunden, sofern diese Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind (nachfolgend: „Kunde“ oder „Sie“).
51.2 Bei unseren Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Schulungserfolg ist nicht geschuldet.
51.3 Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gelten die Schulungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Schulungsanmeldung des Kunden gültigen und dem Besteller in Textform mitgeteilten bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
51.4 Zusätzlich zu diesen Schulungsbedingungen gelten innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereiches unsere AGB Online-Shop, unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, unsere Allgemeinen Mietbedingungen und unsere Allgemeinen Servicebedingungen. Sämtliche Geschäftsbedingungen sind abrufbar unter www.sts-sr.de/agb .
51.5 Unsere Schulungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden eine Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen oder eine Zahlung vorbehaltlos annehmen.
51.6 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor unseren Schulungsbedingungen (vgl. § 305b BGB). Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
51.7 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kudnen in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
51.8 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Schulungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.
52. Anmeldung, Vertragsschluss
Das Ende der Anmeldefrist ist zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn. Für eine verbindliche Anmeldung wird das Anmeldeformular unter Benennung der vollständigen Namen und der Geburtsdaten der Lehrgangsteilnehmer an uns zurück benötigt. Hierdurch gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Schulungsvertrages ab. Pro Lehrgang sind maximal 20 Teilnehmer möglich. Lehrgangsinhalt und zeitlichen Ablauf erhalten Sie mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung, mit der wir das Angebot auf Abschluss des Schulungsvertrages annehmen. Gerne bieten wir auch eine Durchführung unserer Lehrgänge in Ihrem Haus an.
53. Lehrgangsgebühr
Mit Agenda der Schulung, erhalten Sie die Rechnung über die Lehrgangsgebühr. Diese ist sofort ohne Abzug fällig und spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn zu bezahlen. Für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto ausschlaggebend. Bei fehlendem, nicht ausreichendem oder nicht fristgemäßen Zahlungseingang ist die Anmeldung hinfällig und wir behalten uns vor, Ihnen eventuell anfallende Kosten, in Rechnung zu stellen. In der Lehrgangsgebühr sind bereits enthalten: Schulung mit den vollständigen Lehrgangsunterlagen, eventuelle Prüfungsgebühren, Verbrauchsmaterialien für praktische Unterweisungen, sowie Getränke und Speisen während der Schulung (soweit auf der Bestätigung angegeben). Bei Absage eines Lehrgangs durch uns, werden bereits entrichtete Lehrgangsgebühren in voller Höhe erstattet oder, nach Absprache, für einen anderen Lehrgangstermin verwendet. Bei Absage eines In-House-Lehrgangs durch Sie, werden eventuell entstandene Kosten in Rechnung gestellt. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
54. Vertragslaufzeit
54.1 Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Anmeldung durch uns zustande (siehe Ziff. 2). Er endet, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden. Die ordentliche Kündigung ist, soweit in Ziff. 5 nichts Abweichendes vereinbart ist, ausgeschlossen.
54.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Übermittlung der Kündigung per E-Mail ist ausgeschlossen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
55. Abmeldung, Stornierungsgebühren, Anwesenheitsdokumentation
Bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ist eine kostenlose Stornierung der Schulung möglich. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet. Bis zu einer Woche vor Lehrgangsbeginn erstatten wir bereits gezahlte Lehrgangsgebühren, berechnen jedoch, soweit kein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine Aufwandsgebühr von 50,00 €. Bei Abmeldungen unter einer Woche oder bei Abwesenheit von Lehrgangsteilnehmern ist die volle Lehrgangsgebühr zu bezahlen; bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet. Der Kunde ist jedoch berechtigt, bis eine Woche vor der Schulung einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Falle entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ein Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt oder während eines laufenden Lehrgangs ist nicht möglich. Es besteht die die Vorgabe der Anwesenheitsdokumentation. Daher sind wir verpflichtet darüber Protokoll zu führen.
56. Gebühren & Kosten
Alle genannten Gebühren, Kosten und Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen. In den Lehrgangsgebühren und -kosten sind Hotel- und Übernachtungskosten nicht enthalten; diese sind vollständig vom Kunden zu tragen. Gerne empfehlen wir Ihnen eine entsprechende Unterkunft.
57. Lehrgangspersonal und Unterauftragnehmer
57.1 Wir sind bei der Wahl der Personen frei, die wir zur Leistungserbringung einsetzen. Wir tragen dafür Sorge, dass die von uns eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit wir dem Kunden Personen namentlich benannt haben, die wir zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigen, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.
57.2 Die von uns zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden. Dies gilt insbesondere, soweit von uns eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.
57.3 Wir können unseren Leistungen auch durch Unterauftragnehmer erbringen. Wir werden die Vereinbarungen mit unseren Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieser Schulungsbedingungen stehen. Als Unterauftragnehmerin kommt insbesondere die STS Service & Rent GmbH, eine Konzerngesellschaft von uns, in Betracht.
58. Mitwirkungsleistungen
58.1 Der Kunde wird ggf. vereinbarte Mitwirkungsleistungen einschließlich Beistellungen leisten. Über ausdrücklich vereinbarte Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch uns erforderlich und allgemein üblich sind.
58.2 Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für uns unentgeltlich zu erbringen.
58.3 Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf unsere Leistungserbringung hat, sind wir von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Vereinbarte Leistungsfristen verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum; bei verbindlich vereinbarten Terminen werden wir von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Uns entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
59. Datenschutzerklärung
59.1 Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
59.2 Sofern und soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeiten, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
59.3 Unterlagen zu den Lehrgängen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Daten jeglicher Art werden in keinem Fall ohne zusätzliche Rechtsgrundlage an Dritte weiter gegeben.
60. Nutzungsrechte
60.2 Das Nutzungsrecht nach Ziff. 10.1 umfasst auch das Recht, Abänderungen, Übersetzungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen und für eigene interne Zwecke zu nutzen, einschließlich der Speicherung und Vervielfältigung.
60.3 Das Eigentum an ggf. von uns für den Kunden zu Schulungszwecken erstellten Kopien der Arbeitsergebnisse geht mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.
61. Ansprechpartner
An-, Um-, Abmeldungen und alle Fragen zu den Schulungen sind zu stellen an: academy@sts-sr.de
62. Haftung
62.1 Soweit sich aus diesen Schulungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts Anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
62.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur
62.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
62.2.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
62.3 Die sich aus Ziff. 12.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
63. Rechtswahl, Gerichtsstand, Abtretungsverbot, salvatorische Klausel
63.1 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Duisburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis; wir sind jedoch berechtigt, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
63.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts und des deutschen Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
63.3 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.
63.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Schulungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder der Vertrag oder die Schulungsbedingungen eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Regelungen dieser Ziff. 13.1 beinhalten keine bloße Beweislastumkehr, sondern schließen die Anwendung des § 139 BGB aus. Im Fall einer Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Ziel dieses Vertrages und dieser Schulungsbedingungen am nächsten kommt.
Stand: Mai 2025