Fortbildungslehrgang TRGS 519 Anlage 4c
300,00 €
Produktinformationen "Fortbildungslehrgang TRGS 519 Anlage 4c"
Anerkannt von den Architekten- und Ingenieurkammern*
Dauer
1 Tag
8 Einheiten à 45 Min.
Uhrzeit
Beginn der Schulung: 9:00 Uhr
Ende der Schulung: 17:00 Uhr
Voraussetzung
gültige Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4
Vorschrift
Auffrischung vorgeschrieben alle 6 Jahre
Themen
Neues aus den Bereichen Eigenschaften, Gesundheitsgefahren, Verwendung, Vorschriften, Regelungen, Personelle Anforderungen, Sicherheitstechnische Maßnahmen, Tätigkeiten mit Abfällen bei Asbest
Lehrgangsziel
bundesweit gültiges Zertifikat der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4
*Durch die Teilnahme an diesem Online Lehrgang erwerben, Architekten sowie und Ingenieure 8 anerkannte Fortbildungspunkte. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung.
Der Kurs ist bei den folgenden Kammern anerkannt:
• Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW)
• Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern (AKMV)
• Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW)
• Architektenkammer Hessen (AKH)
• Architekten- und Ingenieurkammer Bremen (AKHB & IKHB)
• Architektenkammer Hamburg (AKHH)
Weitere Anerkennungen in Vorbereitung
| Themen: | Asbest |
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